Dienstleistungen

Zur Unterstützung Ihrer Kerngeschäfte bieten unsere Spezialisten vielfältige Dienstleistungen an.

Ein Auszug aus unserem Leistungsspektrum:

  • Übernahme des Mandates zum externen Datenschutzbeauftragten
  • Übernahme des Mandates zum Datenschutzberater (Unterstützung des internen DSB) 
  • Durchführung von internen und externen Datenschutz-Audits Datenschutzberatung unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen wie:
    • EU-Datenschutzgrundverordnung
    • Bundesdatenschutzgesetz
    • Landesdatenschutzgesetze
    • Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
    • Telemediengesetz
    • Telekommunikationsgesetz
    • u.a.
  • Sicherheitsberatung nach Prüflisten der Aufsichtsbehörden 
  • Einhaltung des BSI-Grundschutz, 
  • ISO 27000 
  • Durchführung von Vorträgen, 
  • Seminaren und Schulungen für:
    • Führungskräfte
    • Mitarbeiter
    • interne Datenschutzbeauftragte

Was wir für Sie tun können?

Die Mitglieder der dsb-GROUP e.V. übernehmen als selbsttändige Dienstleister die Aufgaben im Sinne der DSGVO (Datenschutzgrundverordnung) und dem BDSG (Bundesdatenschutzgesetz) in der Funktion als externer Datenschutzbeauftragter. Ebenso unterstützen sie bei Bedarf, Ihren internen Datenschutzbeauftragten bei der Umsetzung der gesetzlich vorgeschriebenen Maßnahmen.

Eine kleine Auswahl von relevanten Gesetzen und Richtlinien die zur Sicherstellung und Umsetzung des Datenschutzes gehören, haben wir für Sie zusammengestellt:

  • EU-DSGVO – EU-Datenschutzgrundverordnung
  • SCC- Standard Contractual Clauses 
  • BDSG – Bundesdatenschutzgesetz
  • GeschGehG – Gesetz zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen
  • AGG – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz
  • BetrVG – Betriebsverfassungsgesetz
  • JuSchG – Jugendschutzgesetz
  • ePVO – ePrivacy-Verordnung
  • KonTraG – Gesetz zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbereich
  • GG – Grundgesetz
  • BGB – Bürgerliches Gesetzbuch
  • StGB – Strafgesetzbuch
  • UWG – Unlauterer Wettbewerbs Gesetz
  • TTDSG – Telekommunikation-Telemedien-Datenschutz-Gesetz
  • TMG – Telemediengesetz
  • TKG – Telekommunikationsgesetz
  • TKÜV – Telekommunikations-Überwachungsverordung
  • RStV – Rundfunkstaatsvertrag
  • LDSG – Landesdatenschutzgesetz
  • LKHD – Landeskrankenhausgesetz
  • KDG – Gesetz über den Kirchlichen Datenschutz
  • DSG-EKD – Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland

Fragen bei jeder Auftragsvergabe.

Wenn Sie einen Auftrag vergeben, stellen Sie sich folgende Frage:

Welche Businessvorteile generiere ich für mein Unternehmen bei der Einschaltung eines externen Dienstleisters? 

Hier haben wir einige Antworten für Sie zusammengestellt: 

  • Risikominimierung
  • Effizienzsteigerung
  • Kostenreduzierung
  • Lösungs- und Leistungsoptimierung
  • ganzheitliche neutrale Betrachtungsweise
  • einen Ansprechpartner für alle Datenschutz- und Datensicherheitsfragen
  • Optimierung und Bündelung von Fachkompetenz
  • Stärkung des eigenen Kerngeschäftes


Erfahrungsgemäß decken wir Ihren Nachholbedarf bei der Optimierung folgender Geschäftsprozesse: 

  • Datenschutzmanagement
    (nach EU-DSGVO / BDSG / LDSG / usw.)
  • Servicemanagement
  • IT-Risikomanagement
  • IT-Sicherheitsmanagement


Wollen Sie diese Probleme gelöst haben?

Sprechen Sie unverbindlich mit uns.

Wir freuen uns über ein persönliches Gespräch.